Personio und Datenschutz: Was Unternehmen wissen sollten
Personio ist eine HR-Software, mit der Unternehmen unter anderem Personalstammdaten, Abwesenheiten, Bewerbungen und Gehaltsinformationen verwalten können. Weil dabei personenbezogene und teilweise besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden, ist der Datenschutz ein wichtiger Teil der Einführung und Nutzung. Unternehmen sollten nicht nur die technischen Funktionen betrachten, sondern auch klären, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden und wer dafür verantwortlich ist.
Wer ist für die Daten verantwortlich?
Bei der Nutzung einer HR-Plattform ist die Rollenverteilung entscheidend. In der Regel bestimmt das Unternehmen, welche Beschäftigten- oder Bewerberdaten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Damit bleibt es grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung verantwortlich. Der Softwareanbieter verarbeitet Daten typischerweise im Auftrag des Unternehmens. Die konkrete Einordnung muss jedoch anhand der tatsächlichen Leistungen und Vertragsunterlagen geprüft werden.
Unternehmen sollten deshalb vor dem Einsatz die aktuellen Datenschutz- und Vertragsdokumente von Personio prüfen. Dazu gehört insbesondere eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sofern Personio als Auftragsverarbeiter tätig ist.
Welche personenbezogenen Daten können verarbeitet werden?
Der Umfang hängt davon ab, welche Personio-Funktionen ein Unternehmen verwendet und welche Informationen es dort einträgt. Dazu können beispielsweise gehören:
- Kontaktdaten und Angaben zur Beschäftigung,
- Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Urlaubsanträge,
- Gehalts- und Bankdaten,
- Bewerbungsunterlagen und Gesprächsnotizen,
- Leistungs- oder Entwicklungsinformationen,
- in bestimmten Fällen besondere Kategorien personenbezogener Daten, etwa Gesundheitsangaben.
Besonders sensible Informationen sollten nur verarbeitet werden, wenn dafür eine klare Rechtsgrundlage und ein konkreter betrieblicher Zweck bestehen. Zugriffsrechte sollten auf die Personen beschränkt sein, die diese Daten tatsächlich benötigen.
Rechtsgrundlage und Zweckbindung
Die Nutzung einer Software allein begründet noch keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Unternehmen müssen für die jeweiligen Datenverarbeitungen eine passende Grundlage nach der DSGVO bestimmen und dokumentieren. Im Beschäftigungskontext können je nach Zweck gesetzliche Pflichten, die Durchführung des Arbeitsverhältnisses oder andere zulässige Grundlagen relevant sein. Eine Einwilligung ist nicht automatisch die passende Lösung, da sie im Beschäftigungsverhältnis besondere Anforderungen mit sich bringt.
Außerdem gilt der Grundsatz der Zweckbindung: Daten sollten nur für festgelegte, nachvollziehbare Zwecke genutzt werden. Informationen, die für die Personalverwaltung erhoben wurden, dürfen nicht ohne Weiteres für andere Zwecke verwendet werden.
Datenschutz bei Einführung und täglicher Nutzung
Ein datenschutzgerechter Einsatz beginnt mit einer sorgfältigen Konfiguration. Unternehmen sollten vor dem Start festlegen, welche Module benötigt werden, welche Datenfelder verpflichtend sind und wer auf welche Informationen zugreifen darf. Eine sparsame Datenerhebung und ein klar geregeltes Berechtigungskonzept senken das Risiko unnötiger Zugriffe.
Zu den praktischen Maßnahmen gehören:
- Rollen und Zugriffsrechte regelmäßig überprüfen,
- administrative Konten und Passwörter angemessen schützen,
- Beschäftigte über die Nutzung und Verarbeitung ihrer Daten informieren,
- Schulungen für Personalverantwortliche und Systemadministratoren anbieten,
- Daten nicht länger speichern, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist,
- Austritte und Rollenwechsel zeitnah im System berücksichtigen.
Aufbewahrung und Löschung
Für Personal- und Bewerbungsdaten gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Manche Informationen müssen aufgrund gesetzlicher Pflichten über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden; andere sollten gelöscht werden, sobald der Zweck entfällt. Unternehmen sollten deshalb ein Löschkonzept erstellen, das die jeweiligen Datenarten, Fristen und Verantwortlichkeiten berücksichtigt.
Bei der Nutzung von Personio sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Löschung, Archivierung oder Anonymisierung verfügbar sind und wie sich diese in die internen Abläufe integrieren lassen. Dabei sind auch Datenexporte, verbundene Systeme und gegebenenfalls vorhandene Sicherungskopien zu berücksichtigen.
Betroffenenrechte und Informationspflichten
Beschäftigte und Bewerberinnen oder Bewerber haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Das Unternehmen muss Anfragen fristgerecht bearbeiten und nachvollziehen können, welche personenbezogenen Daten in den verwendeten Systemen gespeichert sind.
Auch die Informationspflichten sollten erfüllt werden. Betroffene müssen verständlich erfahren, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, wie lange die Daten gespeichert werden und an wen sie gegebenenfalls übermittelt werden.
Hosting, Unterauftragnehmer und internationale Übermittlungen
Vor Vertragsabschluss sollten Unternehmen nachvollziehen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden und welche Unterauftragnehmer beteiligt sind. Ebenso wichtig ist die Prüfung, ob Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden können und welche Garantien dafür gelten. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vertragsunterlagen und Datenschutzinformationen des Anbieters.
Solche Angaben können sich ändern. Daher empfiehlt es sich, die Dokumentation nicht nur bei der Einführung, sondern auch regelmäßig danach zu prüfen.
Checkliste für Unternehmen
- Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen für jede Datenkategorie festlegen.
- Aktuelle Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und Datenschutzinformationen prüfen.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aktualisieren.
- Zugriffsrechte nach dem Erforderlichkeitsprinzip konfigurieren.
- Lösch- und Aufbewahrungsfristen festlegen und praktisch umsetzen.
- Beschäftigte und Bewerbende transparent informieren.
- Unterauftragnehmer, Speicherorte und mögliche Drittlandübermittlungen prüfen.
- Prozesse für Auskunftsersuchen und Datenschutzvorfälle festlegen.
Fazit
Personio kann Personalprozesse digital unterstützen, entbindet Unternehmen aber nicht von ihren Datenschutzpflichten. Entscheidend sind eine passende Rechtsgrundlage, transparente Informationen, begrenzte Zugriffsrechte und ein durchdachtes Löschkonzept. Da die konkreten Einstellungen, Vertragsbedingungen und genutzten Funktionen variieren können, sollten Unternehmen die aktuelle Dokumentation von Personio prüfen und ihre Nutzung gegebenenfalls mit ihrer oder ihrem Datenschutzbeauftragten abstimmen. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung.
5 Tipps für den Datenschutz in Personio: So schützen Sie sensible Personaldaten effektiv
- Vergib in Personio nur die nötigen Zugriffsrechte.
- Erfasse nur Daten, die für den Personalprozess erforderlich sind.
- Nutze starke Passwörter und aktiviere Mehr-Faktor-Authentifizierung.
- Lösche oder anonymisiere Daten gemäß den geltenden Aufbewahrungsfristen.
- Teile sensible Personaldaten nur über freigegebene, sichere Wege.
Vergib in Personio nur die nötigen Zugriffsrechte.
Vergib in Personio nur die Zugriffsrechte, die Mitarbeitende für ihre jeweilige Aufgabe tatsächlich benötigen. So können sensible Personal-, Gehalts- und Bewerbungsdaten vor unnötigen Zugriffen geschützt werden. Prüfe Rollen und Berechtigungen regelmäßig und passe sie an, wenn sich Zuständigkeiten ändern oder Mitarbeitende das Unternehmen verlassen.
Erfasse nur Daten, die für den Personalprozess erforderlich sind.
Erfasse in Personio nur personenbezogene Daten, die für den jeweiligen Personalprozess tatsächlich erforderlich sind. So bleibt die Datenverarbeitung auf das notwendige Maß beschränkt und entspricht dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß DSGVO. Prüfe regelmäßig, ob vorhandene Datenfelder und gespeicherte Angaben noch gebraucht werden, und verzichte auf zusätzliche Informationen ohne klaren Zweck.
Nutze starke Passwörter und aktiviere Mehr-Faktor-Authentifizierung.
Verwende für Personio ein starkes, einzigartiges Passwort, das du nicht für andere Dienste nutzt. Aktiviere zusätzlich die Mehr-Faktor-Authentifizierung, sofern sie für dein Konto verfügbar ist. So reicht ein gestohlenes oder erratenes Passwort allein nicht aus, um auf sensible Personal- und Bewerbungsdaten zuzugreifen. Bewahre Zugangsdaten sicher auf und gib Bestätigungscodes niemals an andere Personen weiter.
Lösche oder anonymisiere Daten gemäß den geltenden Aufbewahrungsfristen.
Lösche oder anonymisiere personenbezogene Daten in Personio, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Lege für unterschiedliche Datenarten klare Fristen fest und überprüfe regelmäßig, ob sie noch benötigt werden. So vermeidest du eine unnötig lange Speicherung und unterstützt die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Teile sensible Personaldaten nur über freigegebene, sichere Wege.
Sensible Personaldaten sollten ausschließlich über die vom Unternehmen freigegebenen und angemessen geschützten Wege geteilt werden. Nutzen Sie dafür vorgesehene Systeme und Berechtigungen, statt Informationen etwa über private E-Mail-Konten, Messenger oder ungeschützte Dateien zu versenden. Prüfen Sie vor dem Teilen, ob die empfangende Person tatsächlich Zugriff benötigt, und verwenden Sie zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung, sofern verfügbar.
