Persönlichkeitsrecht und Datenschutz: Was Sie wissen sollten

Persönlichkeitsrecht und Datenschutz schützen Menschen davor, dass persönliche Informationen oder Aspekte ihres Lebens unzulässig erhoben, verwendet oder veröffentlicht werden. Beide Bereiche hängen eng zusammen, sind aber nicht identisch: Das Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Entfaltung und Würde umfassend. Das Datenschutzrecht regelt insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Was bedeutet Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in Deutschland vor allem aus der Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Grundgesetz abgeleitet. Es schützt unter anderem die Privatsphäre, die persönliche Ehre und das Recht, grundsätzlich selbst darüber zu bestimmen, wie man sich der Öffentlichkeit präsentiert.

Ein wichtiger Bestandteil ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es gibt Menschen grundsätzlich die Möglichkeit, mitzuentscheiden, wann und in welchem Umfang persönliche Informationen offengelegt und verwendet werden. Dieses Recht ist jedoch nicht grenzenlos. Je nach Situation müssen auch andere Interessen berücksichtigt werden, etwa die Meinungs- und Pressefreiheit.

Was schützt das Datenschutzrecht?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ergänzende nationale Vorschriften, darunter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), schützen personenbezogene Daten. Darunter fallen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Name, Anschrift, Kontaktdaten, Standortinformationen, Online-Kennungen und Gesundheitsdaten.

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, benötigt dafür grundsätzlich eine rechtliche Grundlage. Je nach Fall kann das etwa eine Einwilligung, die Erfüllung eines Vertrags, eine gesetzliche Pflicht oder ein berechtigtes Interesse sein. Außerdem müssen Daten unter anderem zweckgebunden, auf das notwendige Maß beschränkt und angemessen geschützt verarbeitet werden.

Welche Rechte haben Betroffene?

Die DSGVO räumt betroffenen Personen verschiedene Rechte ein. Dazu zählen insbesondere:

  • Auskunft: Sie können erfahren, ob und zu welchen Zwecken Ihre Daten verarbeitet werden.
  • Berichtigung: Unrichtige personenbezogene Daten können berichtigt werden.
  • Löschung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen.
  • Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Fällen kann die weitere Nutzung der Daten eingeschränkt werden.
  • Datenübertragbarkeit: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format erhalten oder übertragen lassen.
  • Widerspruch: Gegen bestimmte Verarbeitungen können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation Widerspruch einlegen. Gegen Direktwerbung ist ein Widerspruch jederzeit möglich.

Welche Rechte im konkreten Fall greifen, hängt von der jeweiligen Verarbeitung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Verantwortliche Stellen müssen Anfragen grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Fristen beantworten.

Persönlichkeitsrecht im Internet

Im Internet können sich persönliche Inhalte schnell verbreiten. Fotos, Videos, Kommentare und private Informationen können das Persönlichkeitsrecht verletzen, wenn sie ohne ausreichende rechtliche Grundlage veröffentlicht werden. Bei der Verbreitung von Bildern sind neben dem Datenschutz häufig auch das Recht am eigenen Bild und die Regelungen des Kunsturhebergesetzes relevant.

Eine Einwilligung ist bei der Veröffentlichung eines Bildes oft wichtig, aber nicht in jedem Fall allein entscheidend. Es können gesetzliche Ausnahmen gelten, etwa für bestimmte Bilder aus dem Zeitgeschehen. Auch dann ist eine Abwägung der betroffenen Rechte und Interessen erforderlich. Die bloße Auffindbarkeit eines Fotos im Internet bedeutet nicht automatisch, dass es beliebig weiterverwendet werden darf.

Wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden

Bei einer möglichen Verletzung kann es sinnvoll sein, Beweise zu sichern, zum Beispiel durch Screenshots mit Datum und Fundstelle. Betroffene können die verantwortliche Person oder Organisation zur Entfernung oder Berichtigung eines Inhalts auffordern. Bei Datenschutzverstößen ist außerdem eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde möglich.

Je nach Sachlage kommen weitere Ansprüche in Betracht, etwa auf Unterlassung, Löschung oder Schadensersatz. Bei schwerwiegenden oder dringenden Fällen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, da Fristen, Zuständigkeiten und die Interessenabwägung entscheidend sein können.

So schützen Sie Ihre persönlichen Daten

  • Teilen Sie online nur Informationen, die tatsächlich öffentlich werden dürfen.
  • Prüfen Sie Privatsphäre- und Freigabeeinstellungen regelmäßig.
  • Verwenden Sie starke, unterschiedliche Passwörter und aktivieren Sie, wo möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Lesen Sie bei Apps und Online-Diensten, welche Daten erhoben und wofür sie genutzt werden.
  • Fragen Sie vor dem Veröffentlichen von Bildern oder persönlichen Angaben anderer Personen nach deren Einverständnis.

Fazit

Persönlichkeitsrecht und Datenschutz sorgen dafür, dass Menschen ihre Privatsphäre und den Umgang mit ihren persönlichen Informationen schützen können. Gleichzeitig müssen diese Rechte im Einzelfall mit anderen Interessen abgewogen werden. Wer Daten erhebt oder Inhalte veröffentlicht, sollte deshalb sorgfältig prüfen, ob dafür eine rechtliche Grundlage besteht und ob die betroffenen Personen angemessen geschützt werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

 

Persönlichkeitsrecht und Datenschutz: 7 häufige Fragen zu Grundlagen und Rechtsverletzungen

  1. Was verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht?
  2. Was fällt alles unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
  3. Wann ist Persönlichkeitsrecht verletzt?
  4. Ist Datenschutz ein Persönlichkeitsrecht?
  5. Welches Persönlichkeitsrecht stellt die Grundlage des Datenschutzes dar?
  6. Was fällt unter das Persönlichkeitsrecht?
  7. Wann wird das Persönlichkeitsrecht verletzt?

Was verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht?

Gegen das Persönlichkeitsrecht kann verstoßen, wer ohne ausreichende rechtliche Grundlage in die Privatsphäre, Ehre oder Selbstbestimmung einer Person eingreift. Beispiele sind die unerlaubte Veröffentlichung privater Informationen oder bestimmter Fotos, beleidigende oder unwahre Behauptungen sowie die heimliche Aufnahme oder Weitergabe vertraulicher Inhalte. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab: Dabei werden unter anderem die betroffenen Persönlichkeitsrechte, eine mögliche Einwilligung und entgegenstehende Interessen wie die Meinungs- oder Pressefreiheit abgewogen.

Was fällt alles unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit eines Menschen in verschiedenen Lebensbereichen. Dazu gehören insbesondere die Privatsphäre, die persönliche Ehre, das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – also grundsätzlich mitentscheiden zu können, wie persönliche Daten erhoben und verwendet werden. Auch der Schutz der persönlichen Identität und ein vertraulicher Bereich des Lebens können umfasst sein. Welche Aspekte im Einzelfall geschützt sind, hängt von den Umständen ab und muss häufig gegen andere Rechte und Interessen abgewogen werden.

Wann ist Persönlichkeitsrecht verletzt?

Das Persönlichkeitsrecht kann verletzt sein, wenn ohne ausreichende rechtliche Grundlage in geschützte Bereiche einer Person eingegriffen wird – etwa durch die Veröffentlichung privater Informationen oder von Fotos, eine ehrverletzende Behauptung oder den unzulässigen Umgang mit personenbezogenen Daten. Ob eine Verletzung vorliegt, hängt vom Einzelfall ab: Dabei werden die Interessen der betroffenen Person gegen mögliche Rechte anderer, etwa die Meinungs- und Pressefreiheit, abgewogen. Ein Datenschutzverstoß kann zugleich das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, ist damit aber nicht automatisch gleichzusetzen.

Ist Datenschutz ein Persönlichkeitsrecht?

Ja, Datenschutz steht in engem Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und schützt Menschen davor, dass ihre personenbezogenen Daten ohne rechtliche Grundlage oder gegen ihren Willen verwendet werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, unter welchen Voraussetzungen solche Daten verarbeitet werden dürfen und welche Rechte Betroffene haben. Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sind jedoch nicht dasselbe: Das Persönlichkeitsrecht schützt auch weitere Bereiche, etwa Privatsphäre, Ehre und das Recht am eigenen Bild.

Welches Persönlichkeitsrecht stellt die Grundlage des Datenschutzes dar?

Die Grundlage des Datenschutzes bildet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und gibt jeder Person grundsätzlich das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wann und in welchem Umfang persönliche Daten offengelegt und verwendet werden. In Deutschland leitet es sich aus dem Grundrecht auf Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ab.

Was fällt unter das Persönlichkeitsrecht?

Unter das Persönlichkeitsrecht fallen verschiedene Aspekte, die die Würde, Privatsphäre und freie Entfaltung eines Menschen schützen. Dazu gehören insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Schutz des Privat- und Intimlebens, das Recht am eigenen Bild und gesprochenen Wort sowie der Schutz vor Beleidigungen, falschen Behauptungen und unzulässiger Veröffentlichung persönlicher Informationen. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt davon ab, welche Rechte betroffen sind und wie sie mit anderen Interessen, etwa der Meinungs- oder Pressefreiheit, abzuwägen sind.

Wann wird das Persönlichkeitsrecht verletzt?

Das Persönlichkeitsrecht wird verletzt, wenn unbefugt in geschützte Bereiche des persönlichen Lebens eingegriffen wird – etwa durch die Veröffentlichung privater Informationen, Fotos oder Videos ohne erforderliche Zustimmung, durch Beleidigungen oder unwahre, rufschädigende Behauptungen. Auch die unzulässige Erhebung, Nutzung oder Weitergabe personenbezogener Daten kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt jedoch vom Einzelfall ab: Dabei werden unter anderem die betroffenen Rechte, der Zweck der Veröffentlichung und mögliche Interessen der Öffentlichkeit gegeneinander abgewogen.